Software as a Service-Modelle revolutionieren den Gebrauch von Softwarelizenzen.
Was ist Software as a Service?
Bei Software as a Service (SaaS) handelt es sich um eine Form des Cloud-Computing. Mit Abschluss eines SaaS-Vertrags erwirbt der Kunde keine dauerhafte Lizenz an der Software, sondern ein Recht zur befristeten Nutzung, wobei es sich meist um ein kündbares Abo handelt, das sich andernfalls automatisch verlängert. Dafür sind aber regelmäßige Software-Updates im Preis inbegriffen. Da die Nutzung über das Internet (häufig handelt es sich um unkomplizierte Browser-Versionen) erfolgt, ist keine zusätzliche Infrastruktur erforderlich.
Da diese Vertragsform nicht gesetzlich geregelt ist, ist es essenziell, was im jeweiligen Vertrag vereinbart wird. Fehlen entsprechende Regelungen wird auf die ähnlichsten gesetzlich vertypten Vertragsarten zurückgegriffen: Mietvertrag, Werkvertrag und ggf Dienstvertrag. Da diese Rechtsgebiete nicht für die Besonderheiten des IT-Rechts ausgelegt sind, drohen dabei jedoch erhebliche Unsicherheiten über die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien, daher ist Vorsicht geboten was und dass vereinbart wird.
Vor- und Nachteile für den Anwender/Anbieter
Vorteile
- Hohe Skalierbarkeit für Anbieter: es können viele Software-Anwender auf einmal erreicht werden
- Geringere Kosten für Anwender und Anbieter
- Mobilität: es kann via Webbrowser von überall auf die Software zugegriffen werden
- Keine Wartungsarbeiten an der Hardware
- Verantwortlichkeit des Anbieters für die Behebung von Softwaremängeln und Weiterentwicklung der Software
- Kein Leerlauf: es kann nur für die tatsächliche Nutzung bezahlt werden
Nachteile
- Ggf Datenschutzprobleme (Kundendaten auf dem Server des Anbieters)
- Kein Wettbewerbsvorteil für Anwender gegenüber Konkurrenten, die dieselbe Software nutzen